Änderungen im Fischereigesetz

Ab 2023 gibt es Änderungen im Fischereigesetz. Dies betrifft v.a. Schonmaße. Schonzeit von Zander und Hecht wurde verlängert, dafür wurde die von der Regenbogeforelle verkürzt. Die Schleie hat nun auch eine Schonzeit vom 01. Mai bis 30. Juni. Weitere Änderungen können auf der Webseite vom Landesfischereiverband eingesehen werden: Link zum LFV

Allgemein

Am Gewässer entstehen aktuell große Schäden durch den Biber, die beseitigt werden müssen. Man darf hier jederzeit Helfen. Konkret: Umgestürzte Bäume beseitigen, Äste aus dem Wasser ziehen, Löcher im Boden auffüllen, Bäume einzäunen und weitere Gefahren beseitigen.